Die Abrechnung der Behandlungskosten ergibt sich entsprechend der gewählten Therapieform.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
| Die Kosten der Behandlung werden durch die privaten Krankenkassen, durch Beihilfe und Berufsgenossenschaften übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V bei gesetzlich Versicherten: • Liste bereits erfolglos kontaktierter Psychotherapeuten mit Kassenzulassung • Dringlichkeitsbescheinigung durch Psychiater oder Hausarzt ausgestellt • PTV 11-Formular durch erfolglos kontaktierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ausgestellt |
Paartherapie
| für 2 Personen | 90 Minuten | 100,– Euro |
Kunsttherapie
| inkl. Material, exkl. Leinwände | 60 Minuten | 80,– Euro |