Die Abrechnung der Behandlungskosten ergibt sich entsprechend der gewählten Therapieform.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Kosten der Behandlung werden durch die privaten Krankenkassen, durch Beihilfe und Berufsgenossenschaften übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V bei gesetzlich Versicherten: • Liste bereits erfolglos kontaktierter Psychotherapeuten mit Kassenzulassung • Dringlichkeitsbescheinigung durch Psychiater oder Hausarzt ausgestellt • PTV 11-Formular durch erfolglos kontaktierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ausgestellt |
Paartherapie
für 2 Personen | 90 Minuten | 100,– Euro |
Kunsttherapie
inkl. Material, exkl. Leinwände | 60 Minuten | 80,– Euro |